Kontrollfahrten - Umtausch ausländischer Führerausweis


Eine erfolgreiche Kontrollfahrt will gut vorbereitet sein!



Sie sind vor Kurzem in die Schweiz gezogen und besitzen einen gültigen ausländischen Führerausweis?

Andere Länder, andere Verkehrsregeln. In einer globalisierten Welt verlegen viele ausländische Staatsangehörige ihren Wohnsitz vorübergehend oder für immer in die Schweiz. Ebenso verlegen viele schweizer Staatsangehörige nach einem längeren Auslandaufenthalt Ihren Wohnsitz wieder in die Schweiz zurück. Ihr im Ausland erworbener Führerauseis wird in der Schweiz anerkannt und kann in einen schweizerischen Führerausweis umgetauscht werden.


Ist Ihr Fahrausweis in der Schweiz noch gültig?

Bitte beachten Sie die beschränkte Gültigkeit Ihres ausländischen Führerausweises in der Schweiz. Wenn Sie weiterhin in der Schweiz Auto fahren möchten, müssen Sie zwingend innert 12 Monaten (ASTRA Ausnahmeregelung vom 14.02.23 für Ukrainer innert 24 Monaten) ab Einreisedatum Ihren ausländischen Führerausweis in einen schweizerischen Führerausweis umtauschen. Jedoch haben Sie die Möglichkeit, Ihren ausländischen Führerausweis auch nach Ablauf dieses Jahres noch umzutauschen.

 Es droht ein Fahrverbot!  Die Umtauschfrist auf keinen Fall versäumen! 


 
 

Gut zu wissen:

Abhängig vom Ausstellerstaat des Führerausweises wird für den Umtausch eine Kontrollfahrt vorausgesetzt. Eine Kontrollfahrt ist vergleichbar mit einer Führerprüfung! Fällt die Kontrollfahrt negativ aus oder wird der Kontrollfahrt unentschuldigt ferngeblieben, so gilt diese als nicht bestanden. Eine negative Kontrollfahrt kann nicht wiederholt werden und hat ein sofortiges Fahrverbot in der Schweiz zur Folge. In diesem Fall wird der ausländische Führerausweis auf unbestimmte Zeit kostenpflichtig entzogen und annulliert.
 

Nach dem Einreichen der notwendigen Unterlagen beim zuständigen Strassenverkehrsamt erhalten Sie eine definitive Einladung mit einer gesetzten Frist von maximal 3 Monaten zur finalen Kontrollfahrt zugestellt. Innerhalb dieser Frist können Sie sich dann auf die bevorstehende Kontrollfahrt vorbereiten. In der Regel kann diese Frist nicht verlängert werden.

Fahrlektionen zur Vorbereitung der Kontrollfahrt sind nicht obligatorisch. Für eine erfolgreiche Kontrollfahrt empfehle ich Ihnen jedoch dringendst, Ihre Fahrkompetenz frühzeitig bei einem anerkannten Fahrlehrer überprüfen zu lassen - denn Ihr persönliches Ziel bedarf einer gezielten und bestmöglichen Vorbereitung. Bitte beachten Sie, dass Sie bei einer möglichen negativen Kontrollfahrt Ihren Führerausweis im ordentlichen Verfahren erlangen müssen, was im Vergleich mit einer professionellen Vorbereitung mehr Aufwand und Kosten verursacht.

 Planen Sie Ihre Kontrollfahrt frühzeitig - es lohnt sich! 



Noch Fragen?

Sei erfolgreich - ich unterstütze Sie gerne, Ihr persönliches Ziel zu erreichen.

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FAQ - Umtausch ausländischer Führerausweis

Voraussetzung / Anerkennung ausländischer Führerausweis

Ausländische Führerausweise können in der Schweiz umgetauscht werden, wenn:

  • sie von der zuständigen Behörde erteilt wurden
  • sie rechtmässig erworben worden und gültig sind (gilt auch für die Kategorien)
  • das in der Schweiz vorgeschriebene Mindestalter erreicht ist
  • sie mit den Kategorien verständlich und in lateinischer Schrift ausgestellt sind


Im Ausland erworbene Führerausweise von Personen mit rechtlichem Wohnsitz in der Schweiz können anerkannt werden, wenn der Erwerb des Ausweises während eines Aufenthaltes von mindestens 12 zusammenhängenden Monaten im Ausstellerstaat erfolgte und schriftlich nachgewiesen werden kann.

Als Aufenthaltsbestätigung gelten z.B. folgende Dokumente: Arbeitsvertrag / Arbeitsbestätigung, Schulbestätigung, Bestätigung der ausländischen Einwohnergemeinde


Gut zu wissen: Ein abgelaufener Führerausweis kann nicht umgetauscht werden! Wenn Sie beruflich in der Schweiz Motorfahrzeuge der Kategorie C, C1, D und D1 oder zum Personentransport fahren möchten, müssen Sie den Schweizer Führerausweis der entsprechenden Kategorie vor Antritt der ersten Fahrt besitzen.

Formulare und Dokumente
​​​​​Die Umtauschformalitäten können im Einzelfall längere Zeit in Anspruch nehmen. Demzufolge ist der Umtausch des ausländischen Führerausweises rechtzeitig anzugehen, in der Regel 9 Monate nach der Einreise in die Schweiz. 

Mit folgenden Unterlagen ist beim Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons persönlich (ohne Terminvereinbarung) vorzusprechen:
 
  • Vollständig ausgefülltes Gesuch mit bestätigtem Sehtest - (Download) "Umtausch eines ausländischen Führerausweises
  • Vollständig ausgefülltes Formular - (Download) "Zusatzangaben zum Umtausch eines ausländischen Führerausweises"
  • 1 farbiges und aktuelles Passfoto (Format ca. 35 x 45 mm)
  • Original des gültigen ausländischen Führerausweises
  • Original des Ausländerausweises oder Schweizer Pass / ID (die Anmeldung in der Wohngemeinde im Kanton muss bereits erfolgt sein)
  • Amtlich beglaubigte Übersetzung (bei Führerausweis ohne lateinische Schrift)

Gut zu wissen: Die Kontrollfahrt im Kanton Zug erfolgt offiziell in deutscher Sprache. Demzufolge sind die erforderlichen Dokumente nur in deutscher Sprache verfügbar. Ich unterstütze Sie gerne bei allen Fragen und administrativen Aufgaben.
Umtausch ohne Kontrollfahrt

Inhaber ausländischer Führerausweise aus den EU-/ EFTA-Staaten wird ein schweizerischer Führerausweis für alle Kategorien ohne Kontrollfahrt gewährt.

  • Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Grossbritannien, Irland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern


Inhaber ausländischer Fahrausweise aus foglenden Ländern werden nur die Kategorien A, B, B1, F, G, M prüfungsfrei erteilt.

  • Andora, Australien, Israel, Japan, Kanada, Korea (Republik), Marokko, Monaco, Neuseeland, San Marino, Singapur, Taiwan, Tunesien, USA


Gut zu wissen: Ein Umtausch nach Ablauf von 5 Jahren seit der Einreise in die Schweiz erfordert eine Kontrollfahrt, sofern keine Fahrpraxis ausgewiesen werden kann.

Umtausch mit Kontrollfahrt

Inhaber ausländischer Führerausweise aller übrigen Länder oder Inhaber ohne genügende Fahrpraxis, haben auf einer Kontrollfahrt ihre Fahrkompetenz nachzuweisen, dass sie die Verkehrsregeln kennen und Fahrzeuge der entsprechenden Kategorie sicher führen können. 

Wenn Zweifel an der Fahrkompetenz eines Fahrzeugführers bestehen, z. B. im Verkehr auffällig gewordenen Seniorinnen und Senioren und bei Fahrzeuglenkenden mit gesundheitlichen Einschränkungen, kann die kantonale Behörde eine Kontrollfahrt mit einem Verkehrsexperten anordnen.

Bei medizinischen Einschränkungen kann zur Abklärung der Fahreignung auch eine ärztlich begleitete Kontrollfahrt angeordnet werden. Dies setzt jedoch voraus, dass eine Ärztin oder ein Arzt nach einer vorangegangenen Untersuchung beim Strassenverkehrsamt eine Kontrollfahrt beantragt, an der sowohl eine Verkehrsexpertin oder ein Verkehrsexperte, als auch eine Ärztin oder ein Arzt teilnimmt. Die Fahreignung wird nach der Fahrt vom Arzt beurteilt.

Innert welcher Frist muss ich die Kontrollfahrt machen?

Nach dem Einreichen der notwendigen Unterlagen beim zuständigen Strassenverkehrsamt erhalten Sie eine definitive Einladung mit einer gesetzten Frist von maximal 3 Monaten zur finalen Kontrollfahrt zugestellt. Innerhalb dieser Frist können Sie sich dann auf die bevorstehende Kontrollfahrt vorbereiten. In der Regel kann diese Frist nicht verlängert werden.


Was wird bei einer Kontrollfahrt geprüft?

Inhaber ausländischer Führerausweise aller übrigen Länder oder Inhaber ohne genügende Fahrpraxis, haben auf einer Kontrollfahrt ihre Fahrkompetenz nachzuweisen, dass sie die Verkehrsregeln kennen und Fahrzeuge der entsprechenden Kategorie sicher führen können.

Eine Kontrollfahrt dauert ca. 45 - 60 Minuten und es wird folgendes geprüft:

  • Einwandfreie Fahrzeugbedienung
  • Kenntnisse der allgemeinen Verkehrsregeln und Verkehrssignale
  • Gefahrenverhalten und korrektes Einspuren
  • Geschwindigkeitsgestaltung
  • Fahren nach Wegweisern
  • Fahren auf Autobahnen oder Autostrassen
  • Vorausschauende, ökologische und ökonomische Fahrweise (ECO-Drive)
  • Ausführen von Manöver: Wenden, Parkieren, Rückwärtsfahren
  • Allgemeines Verhalten im Verkehr
  • Notbremsung

Negative Kontrollfahrt, was nun?

Eine Kontrollfahrt ist vergleichbar mit einer Fahrprüfung! Fällt die Kontrollfahrt negativ aus oder wird der Kontrollfahrt unentschuldigt ferngeblieben, so gilt diese als nicht bestanden. Eine negative Kontrollfahrt kann nicht wiederholt werden und hat ein sofortiges Fahrverbot in der Schweiz zur Folge. In diesem Fall wird der ausländische Fahrausweis auf unbestimmte Zeit kostenpflichtig entzogen und annulliert.

Gut zu wissen: Es besteht die Möglichkeit, nach ordentlichem Verfahren (Nothelferkurs, Theorieprüfung, Lernfahrausweis, Verkehrskundeunterricht, praktische Führerprüfung) den Schweizer Führerausweis zu erlangen. Falls jedoch medizinische Gründe zur Anordnung der Kontrollfahrt geführt haben, muss abgeklärt werden, ob die medizinischen Mindestanforderungen für das Lenken eines Motorfahrzeugs erfüllt sind.


Muss ich mich auf die Kontrollfahrt vorbereiten?

Eine Vorbereitung wird dringendst empfohlen, indem Sie ihre Fahrkompetenz bei einem erfahrenen Fahrlehrer überprüfen lassen. Die Kontrollfahrt kann mit einem Fahrzeug mit automatischer Gangschaltung absolviert werden. Nach bestandener Prüfung dürfen Sie dann auch Fahrzeuge mit manueller Gangschaltung fahren. Sie werden auf Basis Ihrer Fahrpraxis nach Ihrem Fahrkönnen beurteilt und benötigen aus Erfahrung zwischen 3 und 20 Fahrlektionen, um die geforderte Prüfungsreife zu erreichen.

Gut zu wissen: Die Kontrollfahrt im Kanton Zug erfolgt offiziell in deutscher Sprache. Ich werde Sie sorgfältig auf die Prüfung vorbereiten, damit Sie problemlos den Anweisungen des Prüfungsexperten folgen können.


Kann ich die Kontrollfahrt mit meinem privaten Fahrzeug absolvieren?

Ja, das ist grundsätzlich möglich. Vorausgesetzt wird ein vorschrftsgemässes und betriebssicheres Fahrzeug, welches zwingend der prüfenden Kategorie angehören muss.

Bei Bedarf stelle ich Ihnen sehr gerne mein Fahrschulfahrzeug zur Verfügung:

  1. Das Fahrschulfahrzeug ist mit Zusatzpedalen und Hilfsspiegel ausgestattet und gilt grundsätzlich als betriebssicher.
  2. Die Experten kennen uns und können von einer seriösen Vorbereitung für die bevorstehende Kontrollfahrt ausgehen.
  3. Sie kennen das Fahrschulfahrzeug aus den vorbereitenden Fahrlektionen und können alle modernen Assistenzsystem während der Kontrollfahrt nutzen (z.B. Totwinkelassistent, Rückfahrkamera, Parksensoren, Verkehrszeichenerkennung, Abstandstempomat, etc.). - das erhöht Ihre Erfolgschancen!
  4. Sollten Ihre Kontrollfahrt negativ ausfallen, (was wir nicht hoffen), muss niemand Ihr Fahrzeug abholen.

Gut zu wissen: Bei einer negativen Führerprüfung wird Ihnen der ausländische Führerausweis sofort entzogen. Sie dürfen ab diesem Zeitpunkt nicht mehr Auto fahren und müssen Ihr Fahrzeug vor Ort durch eine Drittperson abholen lassen.

Was muss ich zur Kontrollfahrt mitnehmen?
  • Ein betriebssicheres Fahrzeug der entsprechenden Prüfkategorie
  • Der Fahrzeugausweis des Prüfungsfahrzeuges
  • Identifikationspapiere im Original (Pass / Identitätskarte / Ausländerausweis)
  • Die Einladung zur Kontrollfahrt
Gut zu wissen: Das Strassenverkehrsamt stellt für die Kontrollfahrt kein Prüfungsfahrzeug zur Verfügung. 

Wo findet die Kontrollfahrt statt und was kostet sie?
Die Kontrollfahrt startet und endet beim Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons.

Eine Kontrollfahrt ist kostenpflichtig (Gebühren im Kanton Zug: ca. Fr. 265.00) und geht zu Lasten des Führerausweisinhabers, auch wenn das Strassenverkehrsamt die Kontrollfahrt angeordnet hat. Informieren Sie sich darüber am besten direkt beim Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons.

Informationen und Formulare zum Umtausch eines ausländischen Führerausweises

Wird bei einer erfolgreichen Kontrollfahrt der Führerausweis auf Probe ausgestellt?
Der schweizerische Führerausweis wird grundsätzlich auf Probe ausgestellt. Dies gilt nicht, wenn die Kategorien B oder A vor dem 1. Dezember 2005 oder seither vor der Einreise in die Schweiz erworben worden sind. 

Gut zu wissen: Das Ablaufdatum wird auf dem Führerausweis unter “Ziffer 4b“ aufgeführt

Nach dem Umtausch des ausländischen Führerausweises in einen Schweizer Führerausweis gehen Führerausweise aus EU-/EFTA-Staaten zurück an den Ausstellerstaat.

Führerausweise aus NICHT EU-/EFTA-Staaten werden bis auf wenige Ausnahmen (siehe Tabelle), an die Kundinnen und Kunden retourniert.

Führerausweise aus diesen Nicht EU-/EFTA-Staaten werden an den Ausstellerstaat retourniert: Albanien, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien, Taiwan, Türkei, Grossbritannien.

Führerausweise von Personen mit Ausländer-Bewilligung F, N oder S gehen zurück an das Bundesamt für Migration.