Auf einen Blick  -  die 6 Schritte zum definitiven Führerausweis
 
1. Lernfahrgesuch
  • Lernfahrgesuch wahrheitsgetreu ausfüllen und unterschreiben
  • Persönlich einreichen mit gültigem Nothelferausweis, aktuellem Sehtest, farbigem Passfoto und Original Identitätskarte/Pass (ausländische Staatsbürger benötigen eine Aufenthaltsbewilligung im Original), bei der Einwohnerkontrolle deiner Wohngemeinde oder direkt beim Strassenverkehrsamt
  • Auf Basis-Theorieprüfung vorbereiten

2. Basis-Theorieprüfung
  • Mindestens 17 Jahre
  • Zeitlich unbeschränkt gültig
  • Erfolgreiche Basis-Theorieprüfung berechtigt zum Bezug eines Lernfahrausweises
  • Beschränkte Gültigkeit des Lernfahrausweises: 2 Jahre / nur in der Schweiz

3. Praktische Fahrausbildung
  • Mindestens 17 Jahre
  • Voraussetzung: Gültiger Lernfahrausweis
  • Du hast die Wahl: Automat oder Handschaltung
  • Praktische Fahrausbildung bis zur Prüfungsreife bei einem anerkannten Fahrlehrer
  • Empfehlung: Ergänzende private Lern- und Übungsfahrten mit Begleitpersonen
  • Sei erfolgreich - gerne begleite ich auch dich auf deinem erfolgreichen Weg zum Führerausweis - ich freue mich auf dich!   JETZT KONTAKTIEREN

4. Praktische Führerprüfung
  • Mindestens 18 Jahre
  • Voraussetzung: Gültiger Lernfahrausweis
  • Voraussetzung: Besuchter obligatorischer Verkehrskundeunterricht: Dauer 8 Lektionen
  • Voraussetzung: Abgeschlossene Fahrausbildung bis zur Prüfungsreife
  • Voraussetzung: Vorgeschriebene Lernfahrpraxis von mindestens 1 Jahr bis zum 20. Altersjahr (entfällt beim zweiten Lernfahrausweis)

5. Führerausweis auf Probe
  • Mindestens 18 Jahre
  • Beschränkt gültig: Probezeit 3 Jahre
  • Voraussetzung: Erfolgreiche praktische Führerprüfung
  • Gut zu wissen: Beim ersten Ausweisentzug wird die Probezeit um 1 Jahr verlängert. Beim zweiten Ausweisentzug wird der Führerausweis auf Probe entzogen und annulliert.
  • Pflicht zur 2-Phasenweiterbildung (WAB-Kurs) im 1. Jahr der Probezeit: Dauer 7 Stunden

6. Definitiver Führerausweis
  • Mindestens 21 Jahre
  • Voraussetzung: Gültiger Führerausweis bei Ende der Probezeit
  • Voraussetzung: Besuchter obligatorischer WAB-Kurs
  • Zeitlich unbeschränkt gültig

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