Kontrollfahrten - amtlich angeordnete Kontrollfahrt
 

Sie haben eine Einladung für eine amtliche Kontrollfahrt erhalten und wissen nicht genau, wie Sie sich dazu vorbereiten müssen? 


Eine Kontrollfahrt wird im Interesse der Verkehrssicherheit angeordnet und dient hauptsächlich der Überprüfung der Fahrkompetenz und Fahreignung des Fahrzeugführers. Es gibt verschiedene Gründe, die dazu führen können, dass eine Kontrollfahrt angeordnet wird. Dies kann Senioren treffen, aber auch andere Fahrzeuglenker.

 
  1. Wenn Zweifel an der Fahrkompetenz eines Fahrzeugführers bestehen, z. B. im Verkehr auffällig gewordenen Seniorinnen und Senioren und bei Fahrzeuglenkenden mit gesundheitlichen Einschränkungen, kann die kantonale Behörde eine Kontrollfahrt mit einem Verkehrsexperten anordnen.

  2. Bei medizinischen Einschränkungen kann zur Abklärung der Fahreignung auch eine ärztlich begleitete Kontrollfahrt angeordnet werden. Dies setzt jedoch voraus, dass eine Ärztin oder ein Arzt nach einer vorangegangenen Untersuchung beim Strassenverkehrsamt eine Kontrollfahrt beantragt, an der sowohl eine Verkehrsexpertin oder ein Verkehrsexperte als auch eine Ärztin oder ein Arzt teilnimmt. Die Fahreignung wird nach der Fahrt vom Arzt beurteilt.

  3. Inhaber eines gültigen ausländischen Führerausweises, welche ihren Führerausweis in einen schweizerischen Führerausweis umtauschen wollen und dazu nicht von einer Kontrollfahrt befreit sind. MEHR ERFAHREN >>

 

Gut zu wissen:

Eine Kontrollfahrt ist vergleichbar mit einer Führerprüfung! Die Kontrollfahrt gilt als bestanden, wenn die betroffene Person auf einer Kontrollfahrt nachweist, dass er die Verkehrsregeln kennt und Fahrzeuge der Kategorien, für die der Führerausweis gelten soll, sicher zu führen versteht. Fällt die Kontrollfahrt negativ aus oder wird der Kontrollfahrt unentschuldigt ferngeblieben, so gilt diese als nicht bestanden. Eine negative Kontrollfahrt kann nicht wiederholt werden und hat ein sofortiges Fahrverbot zur Folge. In diesem Fall wird der ihr Führerausweis auf unbestimmte Zeit kostenpflichtig entzogen und annulliert.

Nach einer negativen Kontrollfahrt kann die betroffene Person ein Gesuch um einen Lernfahrausweis stellen, wenn sie wieder als Fahrzeugführerin oder -führer zum Verkehr zugelassen werden will. Falls jedoch medizinische Gründe zur Anordnung der Kontrollfahrt geführt haben, muss abgeklärt werden, ob die medizinischen Mindestanforderungen für das Lenken eines Motorfahrzeugs erfüllt sind.

Erfüllt die betroffene Person die genannten Mindestanforderungen auch mit Hilfsmitteln nicht mehr vollständig, kann der Führerausweis auch beschränkt anstatt gleich vollständig entzogen werden. Eine solche Beschränkung kann z.B. örtlicher oder zeitlicher Art sein, auf bestimmte Strassentypen, bestimmte Fahrzeugarten oder auf individuell angepasste Fahrzeuge, beziehen.



 Planen Sie Ihre Vorbereitung für die Kontrollfahrt rechtzeitig - es lohnt sich! 


Für eine erfolgreiche Kontrollfahrt empfehle ich Ihnen dringendst, Ihre Fahrkompetenz rechtzeitig bei einem anerkannten Fahrlehrer überprüfen zu lassen - denn Ihr persönliches Ziel bedarf einer bestmöglichen Vorbereitung!

Gerne zeige ich Ihnen Schritt für Schritt, auf was Sie besonders achten müssen und frische gleichzeitig Ihr Wissen auf, damit Sie für den heutigen Strassenverkehr wieder fit und auf dem neusten Stand sind.
 

Noch Fragen?

Sei erfolgreich - ich unterstütze Sie gerne in Theorie und Praxis, Ihr persönliches Ziel zu erreichen.

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